Hier finden Sie Antworten zu Fotoanfrage, Festpreis, Durchführung, Wertanrechnung und Übergabe.
Ist die Anfrage mit Fotos unverbindlich?
Ja. Ihre Anfrage dient zunächst nur der Einschätzung. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn Sie unser konkretes Angebot ausdrücklich annehmen.
Sind Sie bei jedem Auftrag zu zweit?
Reguläre Aufträge führt unser festes Zweierteam aus. Sollte ein Projekt außergewöhnlich groß sein oder besonders schwere Arbeiten erfordern, setzen wir zusätzliche Kräfte nur nach vorheriger Absprache ein.
Was bedeutet besenrein?
Die vereinbarten Flächen werden vollständig geräumt und grob ausgefegt. Eine gründliche Reinigung, Renovierung, ein Rückbau oder das Entfernen fest verbauter Teile sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich im Angebot stehen.
Kann ein Angebot allein anhand von Fotos erstellt werden?
Bei überschaubaren Räumen, die vollständig fotografiert sind, ist das häufig möglich. Bei ganzen Häusern, Nebengebäuden, nicht sichtbaren Mengen oder unklaren Materialien empfehlen wir eine Besichtigung.
Welche Gegenstände werden angerechnet?
Wir rechnen nur Gegenstände an, die einen realistischen Wiederverkaufswert haben und sich konkret verkaufen lassen. Dabei berücksichtigen wir Zustand, Nachfrage sowie Transport- und Verkaufsaufwand. Die Anrechnung weisen wir im Angebot aus.
Was nehmen Sie nicht ohne vorherige Prüfung mit?
Gefahrstoffe, unbekannte Chemikalien, Material mit Asbestverdacht, medizinische Abfälle, Munition und andere besonders geregelte Stoffe benötigen eine gesonderte Prüfung und Freigabe.
Wie kurzfristig sind Termine möglich?
Das hängt vom Umfang, den verfügbaren Entsorgungskapazitäten und dem Zugang ab. Nach Ihrer Fotoanfrage nennen wir Ihnen den frühestmöglichen Termin.
Müssen Strom und Wasser vorhanden sein?
Für eine normale Räumung brauchen wir beides nicht in jedem Fall. Fehlende Beleuchtung, gesperrte Zugänge oder besondere Sicherheitsrisiken müssen Sie uns jedoch vorab mitteilen.